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OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 17 U 66/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Honorar - Getrennte Abrechnung der technischen Ausrüstung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
HOAI § 22 Abs. 1 § 96 Abs. 7
Umfang des Trennungsprinzips für Ingenieurhonorare
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2002 - 25 O 456/01
- OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 17 U 66/02
- BGH - VII ZR 448/02
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 2 U 70/03
Baumängel: Gesamtschuldverhältnis und Haftungsanteile
Somit steht fest, dass die vorliegend streitigen Sanitärinstallationsarbeiten wegen fehlender bzw. zu gering dimensionierter Ausdehnungsbögen der Warmwasserleitungen in den beiden Hochhäusern, die im Gutachten des Sachverständigen SV1 vom 15.05.2001 (Bl. 344 d. BA 17 U 66/02) dargestellten Mängel aufgewiesen hat und damit fehlerhaft war. - OLG Frankfurt, 23.06.2004 - 23 U 14/02
Honoraranspruch des Ingenieurs: Getrennte Honorarabrechnung für mehrere …
Auch die Entscheidung des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11.12.2002 in einer Parallelsache - 17 U 66/02 - gibt keine Veranlassung für eine andere Beurteilung.